Amtlich Beglaubigte Übersetzungen

Amtlich bestätigte Übersetzungen ins Englische, Französische, Deutsche, Spanische, Italienische...
Beeidigte Übersetzer, bestellt von den örtlichen Behörden.

Beste Preise für amtlich Beglaubigte Übersetzungen

Bei der Ibidem Group sind wir Experten für bescheinigte Übersetzungen und arbeiten ausschließlich mit amtlich beeidigten Übersetzern für Spanisch, Katalanisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und andere europäische und asiatische Sprachen.

Wir liefern amtlich bestätigte Übersetzungen von Pässen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, eidesstattlichen Aussagen, Bekundungen, Wertpapieren, Diplomen, Zeugnissen, Vollstreckungsbescheiden, öffentlichen und anderen notariellen Urkunden, Geschäftsberichten, etc.

Wie viel kostet eine amtlich bestätigte Übersetzung?

Hilfreiches zum Thema Beeidigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen sind ein schwieriger Bereich, in dem es viel zu beachten gibt. Wann brauchen Sie wirklich eine beeidigte Übersetzung? Muss die Unterschrift legalisiert werden? Wann und wo besorgt man sich eine Haager Apostille?

Bei Ibidem bieten wir kostenlos Beratung und Hilfe.
Der einfache Weg zu Ihrer amtlich bestätigten Übersetzung.

Angebot für öffentlich bestellte Übersetzung anfordern

Wie viel kostet eine Beglaubigte Übersetzung?

Der Preis für eine öffentlich bestellte Übersetzung richtet sich nach der Zielsprache.
Wählen Sie aus der Liste unten die Sprachkombination, die Sie benötigen.

Unsere Sprachkombinationen

Die besten Preise für beeidigte Übersetzungen ins Deutsche, Spanische, Französische, Englische und Italienische.
Andere Sprachen, wie Russisch oder Chinesisch, sind auf Anfrage erhältlich.

Was ist eine Allgemein Beeidigte Übersetzung?

Was ist eigentlich eine „bescheinigte“, „bestätigte“ oder „beglaubigte“ Übersetzung?
Wie ist der Ablauf bei beeidigten Übersetzungen in Deutschland?

Bestätigte, Bescheinigte und Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen sind amtlich bestätigte Übersetzungen, die von einem Gerichtsstand in Europa, den USA und anderen Ländern akzeptiert werden. Sie erfolgen immer durch einen beeidigten Übersetzer und nach einem vorgeschriebenen Verfahren, das von Land zu Land variieren kann. Erforderlich sind sie für amtliche Dokumente, die für öffentliche Verwaltungen, Universitäten, Notare oder Gerichte bestimmt sind. Diese Behörden verlangen stets die Vorlage der Dokumente in der Amtssprache.

Woran man eine bescheinigte Übersetzung erkennt

Alle beeidigte Übersetzungen müssen diese 3 Elemente enthalten:
- den vollständig übersetzten Text,
- das Original oder eine Kopie des ursprünglichen Textes,
- den Beglaubigungsvermerk des Übersetzers.

Alle Seiten der Übersetzung sollten vom Übersetzer unterzeichnet und gestempelt sein. Darüber hinaus sollte auf der letzten Seite unten der Beglaubigungsvermerk des Übersetzers stehen, der besagt, dass die beeidigte Übersetzung eine vollständige und richtige Wiedergabe des Originals darstellt: „Als von [Gericht] öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für [Sprache] bestätige ich hiermit, dass die vorstehende Übersetzung der mir vorgelegten bestätigten deutschen Urkunde richtig und vollständig ist.“

Wie erhält man in Deutschland eine bestätigte Übersetzung?

Bestätigte Übersetzungen in Deutschland sind in § 142 Abs. 3 ZPO geregelt. Die Anforderungen an bestätigte Übersetzungen sind durch die entsprechenden Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer geregelt (z. B. Berlin – Präsident des Landgerichts).

Alle deutschen beeidigten Übersetzungen müssen mit der Unterschrift des Übersetzers, dessen Stempel und einem offiziellen Vermerk versehen sein, der bestätigt, dass der übersetzte Text eine richtige und vollständige Übersetzung des Originaldokuments ist. Wird das Dokument im Ausland vorgelegt, muss häufig ein Notar die Echtheit des Beglaubigungsvermerks bescheinigen. Diese Bescheinigung wird dann vom betreffenden Landgericht legalisiert.

Wer darf in Deutschland als beeidigter Übersetzer auftreten?

Um in Deutschland beeidigter Übersetzer zu werden (Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer), muss man eine staatliche Prüfung als Übersetzer in der betreffenden Sprache ablegen oder einen Universitätsabschluss im Fach Übersetzung besitzen. Übersetzer müssen also ihre fachliche Eignung bei Gerichten, Behörden und Notaren nachweisen, da sie in den meisten Fällen eine quasi hoheitliche Aufgabe übernehmen. Beeidigte Übersetzer werden in Deutschland immer von den Landgerichten bestellt.

Wann sind Beglaubigte Übersetzungen erforderlich?

Amtlich beeidigte Übersetzungen sind für behördliche Verfahren aller Art vorgeschrieben.

Fälle, in denen eine bescheinigte Übersetzung benötigt wird

Eine Beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn ein amtliches Dokument in einem Land vorgelegt werden soll, in dessen Sprache es nicht verfasst ist.

Wenn Sie zum Beispiel aus Deutschland zum Studium nach Spanien kommen, brauchen Sie eine Beeidigte deutsch-spanische Übersetzung Ihrer Zeugnisse. Gehen Sie dagegen aus Spanien zum Studium nach Deutschland, brauchen Sie eine Beeidigte deutsche Übersetzung Ihrer Zeugnisse.

Brauchen Sie wirklich eine Beglaubigte Übersetzung?

Beglaubigte Übersetzungen sind etwas „Besonderes“, da sie eine zusätzliche Genauigkeitsgarantie bieten und formalen Anforderungen entsprechen müssen. Sie sind teurer und zeitaufwendiger als eine normale Übersetzung.

Wir raten Ihnen, sich genau zu erkundigen, ob Sie wirklich eine öffentlich bestellte Übersetzung brauchen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach, ob eine amtlich bestätigte Übersetzung notwendig ist.

Dokumente, für die eine Beeidigte Übersetzung erforderlich ist

Dokumente, die immer von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden müssen.

Bildung
Schulabschluss
Universitätsabschluss
Leistungsbescheinigung
Zeugnis
Verwaltung
Personalausweis/Pass
Führerschein
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Familienbuch
Führungszeugnis
Sterbeurkunde
Notariat
Sitzungsprotokolle
Unternehmenssatzung
Geschäftsordnung
Kaufvertrag
Hypotheken und Immobilien
Vermächtnisse und Testamente
Vollmachten
Gerichte
Gerichtsbescheide
Gerichtsverfahren
Verwaltungsverfahren
Bescheide
Bürofaxe
Beweisunterlagen
Urteile


Haager Apostille

Was ist die Haager Apostille, wer stellt sie aus, muss sie auch übersetzt werden...?
Wo Sie die Apostille in Deutschland erhalten können.

Was ist die Haager Apostille?

Die Haager Apostille ist ein vereinfachtes Verfahren zur Legalisation oder Validierung der Unterschrift auf einer öffentlichen oder notariellen Urkunde. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf einem Dokument. Gültig ist sie nur in den Ländern, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben.

Brauchen alle amtlich bestätige Übersetzungen die Haager Apostille?

Nur öffentliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen werden, damit sie in einem anderen Land anerkannt werden.

In welchen Ländern gilt die Haager Apostille?

Das Haager Abkommen umfasst 113 Länder: Deutschland, USA, Irland, Großbritannien, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien, Schweiz, Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Neuseeland...

Was kommt zuerst, die Übersetzung oder die Apostille?

Die Haager Apostille erfolgt zuerst, sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Die Beglaubigte Übersetzung ist stets der letzte Schritt.

Wo kann man in Deutschland die Apostille erhalten?

Amtliche deutsche Dokumente können beim Bundesverwaltungsamt in Köln legalisiert werden oder bei der Verwaltungsbehörde bzw. den Justizverwaltungsbehörden in dem Bundesland, wo die Urkunde ausgestellt wurde. Die Legalisationsbehörde überprüft das Dokument, auch darauf, ob Unterschrift, Stempel oder Siegel echt sind. Zur Legalisierung des Dokuments wird dann eine gestempelte amtliche Bestätigung (eine „Apostille“) angefügt. Dies gilt nur für Dokumente, die in Deutschland ausgestellt worden sind.

Wo erhalte ich meine Apostille in Großbritannien und den USA?

Offizielle Dokumente aus Großbritannien können im UK Legalisation Office legalisiert werden. Dokumente aus den USA hingegen können in den zuständigen Behörden des jeweiligen Staates legalisiert werden wo die Dokumente ausgestellt wurden.

Wo Sie die Apostille in anderen Ländern erhalten können.

Wo Sie eine Apostille in Spanien, Italien, oder Frankreich erhalten können.

Wie fordert man eine Beglaubigte Übersetzung an?

Aufgrund der amtlichen Funktion von beeidigten Übersetzungen ist das Verfahren aufwendiger.
Bei Ibidem läuft es aber einfach und schnell ab, sodass umgehend geliefert werden kann!

Eil-Angebot für eine Beeidigte Übersetzung

1. Superschnelles Angebot

Um ein Angebot anzufordern, schicken Sie uns eine E-Mail mit den gescannten Originalen oder kommen Sie in unserem Büro vorbei. Sie bekommen innerhalb einer Stunde ein exaktes Angebot.

Wie wird eine Bescheinigte Übersetzung gestartet

2. Bestätigung und Zahlung

Folgen Sie den Anweisungen auf dem Angebot, um das Projekt zu bestätigen, und bezahlen Sie nach Wunsch per Überweisung oder mit Kreditkarte (Website). Wir beginnen sofort mit der Übersetzung.

Lieferung einer beglaubigten Übersetzung mit Unterschrift und Stempel

3. Lieferung Ihrer beglaubigten Übersetzung

Wir senden Ihnen Ihre Übersetzung per E-Mail innerhalb 4 Werkstagen zu. Falls Sie die Originaldokumente bräuchten, rechnen Sie 24/48 Std. und 20€ Versandkosten ein.

Europaweit erreichbar

Ibidem Group, Ihr zuverlässiger Übersetzungspartner.
Erhalten Sie umgehend ein Angebot und starten Sie sofort Ihr Übersetzungsprojekt.

Ibidem Group. Übersetzungsagentur. Niederlassung in Deutschland, Urbanstraße 51A, 10967 Berlin

DEUTSCHLAND

Tel. +49 3088789562

Ibidem Group. Übersetzungsagentur. Niederlassung in Paris, Frankreich

FRANKREICH

Tel. +33 173794450

Ibidem Group. Übersetzungsagentur. Niederlassung in Barcelona, Spanien

SPANIEN

Tel. +34 932684085

Kundenbetreuung

Wenden Sie sich bei Anliegen oder Fragen zu Ihrem Übersetzungsprojekt jederzeit gerne an uns.

Tel. +49 3088789562 info@ibidemgroup.com

RECHTLICHER HINWEIS & COOKIES.
Wie die meisten Websites setzen auch wir Google Analytics ein, um Nutzerfreundlichkeits- und Marketingdaten von unseren Besuchern zu erheben.
Durch den Aufenthalt auf dieser Website erklären Sie sich mit unserer Cookie-Richtlinie einverstanden.

IBIDEM GROUP S.L.

Die IBIDEM GROUP Ltd. wurde 2003 kraft Urkunde Nr. 4124, ausgestellt in Spanien von Hrn. Notar Santiago García Ortiz, gegründet und unter der TVA-Nummer ESB63391445 ins Handelsregister von Barcelona (Spanien), Band 36.206, Akte 0063, Blatt 280795 eingetragen.

ÜBERSETZUNGSBÜROS

Niederlassungen in fünf europäischen Ländern:
- Deutschland (Berlin): +49 3088789562
- Großbritannien (London): +44 2071579870
- Frankreich (Paris): +33 173794450
- Spanien (Barcelona): ​+34 932684085
- Italien (Rom): +39 0694800777

BEZAHLUNG VON ÜBERSETZUNGEN

Sicheres Online-Bezahlsystem.

Online-Bezahlsystem für Übersetzungen

Online-Bezahlung