Beglaubigte Übersetzungen ins Spanische, unterschrieben und gestempelt von einem beeidigten, vom spanischen Außenministerium (MAE) zugelassenen Übersetzer

Beglaubigte Übersetzungen ins Spanische

Bestätigte Übersetzungen aus dem Deutschen ins Spanische, mit voller Rechtsgültigkeit weltweit.
Beeidigte Übersetzer, bestellt von internationalen und örtlichen Behörden.

Experten für amtlich bestätigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen haben einen besonderen Status: Sie sind wortgetreue Übersetzungen, versehen mit Unterschrift, Stempel und Vermerk eines amtlich beeidigten Übersetzers.

Erfahren Sie, was genau bestätigte, amtliche oder bestätigte Übersetzungen sind, wann sie benötigt werden, wer sie ausstellen darf, wie viel sie kosten ... Erfahren Sie, warum in manchen Fällen eine „Haager Apostille“ erforderlich ist.

Wir helfen Ihnen gerne! Unten finden Sie nützliche Informationen zu beglaubigten Übersetzungen. Und wenn Sie noch immer nicht genau wissen, was Sie benötigen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir klären sämtliche Fragen.

Was genau ist eine „beglaubigte“ Übersetzung?
Sind Sie sicher, dass Ihre Übersetzung beglaubigt sein muss?
Brauchen Sie eine „Haager Apostille“?

Beste Preise für bescheinigte Übersetzungen ins Spanische

Wir sind amtlich beeidigte Übersetzer und bieten unterschriebene und gestempelte, amtlich bestätigte Übersetzungen ins Spanische an.

Wir fertigen jede Woche Dutzende bestätigte Übersetzungen ins Spanische an: Titel und Diplome, Zertifikate, Urkunden, eidesstattliche Erklärungen, Jahresabschlüsse, Lieferbedingungen, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Zustellungsurkunden, Unternehmenssatzungen, Garantieerklärungen, Vorladungen, Testamente, Auszüge aus dem Handelsregister, Heiratsurkunden, Adoptionspapiere, etc.

Deshalb sind unsere Preise so konkurrenzfähig und unsere Bearbeitungszeiten so kurz!

Wie viel kostet eine bestätigte Übersetzung ins Spanische?
Wie lange dauert eine bestätigte Übersetzung ins Spanische?
Angebot für bestätigte spanische Übersetzung anfordern

Beglaubigte Übersetzungen in Spanien

Was ist eigentlich eine „amtliche“, „bestätigte“ oder „beglaubigte“ Übersetzung?
Was versteht man in Spanien unter beglaubigten Übersetzungen und beeidigten Übersetzern?

Die spanische Definition von „beglaubigter Übersetzung“

„Beglaubigte Übersetzung“ ist der umgangssprachliche Begriff für bestätigte bzw. bescheinigte Übersetzungen. Das sind wortgetreue Übersetzungen mit weltweiter Rechtsgültigkeit, unterschrieben und gestempelt von beeidigten Übersetzern, nach einem Verfahren, das sich von Land zu Land deutlich unterscheidet. Jedes öffentliche Dokument, das von einer spanischen Behörde oder Universität, einem Notar oder Richter verlangt wird, muss auf Spanisch oder in beglaubigter spanischer Übersetzung vorliegen. Wenn Sie in Spanien ein amtliches Dokument einreichen müssen, das im Original auf Deutsch verfasst ist, müssen Sie eine bestätigte Übersetzung aus dem Deutschen ins Spanische anfordern.

Legalisation, Übersetzung und Apostille

Im Hinblick auf beglaubigte Übersetzungen ist die spanische Gesetzgebung recht streng. Die meisten öffentlichen Dokumente brauchen vor der Übersetzung eine Haager Apostille. Bei manchen Dokumenten muss eventuell zu allererst die Unterschrift legalisiert werden.

Wie sieht eine bescheinigte spanische Übersetzung aus?

bescheinigte Übersetzungen beinhalten in Spanien den vollständig übersetzten Text, eine Kopie des Originals und den Beglaubigungsvermerk sowie die Unterschrift des Übersetzers.

Alle Seiten der Übersetzung sollten vom Übersetzer unterzeichnet und gestempelt sein. Darüber hinaus sollte auf der letzten Seite unten ein Vermerk des Übersetzers stehen, der besagt, dass die bestätigte Übersetzung eine vollständige und richtige Wiedergabe des Originals darstellt.

Beglaubigte Übersetzungen in Spanien

Von allen Dokumenten, die einer spanischen Behörde vorgelegt werden sollen, aber nicht auf Spanisch verfasst sind, muss eine bestätigte Übersetzung angefertigt werden, damit öffentliche Institutionen, Universitäten, Notare oder Gerichte sie anerkennen.

Beeidigte Übersetzer in Spanien

In Spanien gelten eingehende Vorschriften für bestätigte Übersetzungen. Beeidigte Übersetzer heißen „Traductores Intérpretes Jurados“ und werden vom Außenministerium (MAE) bestellt. Um beeidigte Übersetzer zu werden, müssen Kandidaten eine Prüfung ablegen. Danach wird ihre Unterschrift registriert und sie erhalten eine amtliche ID-Nummer. Beeidigte Übersetzer nehmen in Spanien eine hoheitliche Aufgabe wahr. Nur sie dürfen bestätigen, dass die bescheinigte Übersetzung, die sie unterschreiben und stempeln, eine vollständige und richtige Wiedergabe des Originals darstellt. Sie alle sind auf einer öffentlichen „Lista Oficial de Intérpretes Jurados“ aufgeführt.

Als Deutscher, Österreicher, Schweizer in Spanien studieren?

Falls Sie ein Student aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz sind und in Madrid oder Barcelona studieren möchten, müssen Sie Ihren Universitätsabschluss oder Ihr Zeugnis in spanischer Sprache vorlegen. Sie können die Übersetzung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz anfertigen lassen – um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Ihre spanische Übersetzung aber in Spanien in Auftrag geben: So ist garantiert, dass die Behörden vor Ort sie nicht ablehnen.

Für welche Dokumente wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?

Bestimmte Dokumente erfordern immer eine bestätigte Übersetzung
mit dem Stempel und der Unterschrift eines amtlich beeidigten Übersetzers.

Persönlich
Titel und Diplome
Universitätsabschluss
Kaufverträge
Hypotheken
Testamente
Öffentlich
Führerschein
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Strafregisterauszüge
Sterbeurkunde
Geschäftlich
Unternehmenssatzung
Geschäftsordnung
Vollmachten
Jahresabschlüsse
Gerichtlich
Vorladungen
Verwaltungsverfahren
Zustellungsurkunden
Eidesstattliche Erklärungen
Gerichtsentscheidungen

Brauchen Sie wirklich eine bestätigte Übersetzung ins Spanische?

In Spanien finden alle Verwaltungsvorgänge in spanischer Sprache statt.
Das macht es notwendig, bestätigte Übersetzungen der deutschsprachigen Originale vorzulegen.

Spanische Institutionen verstehen kein Deutsch

Spanisch ist in Spanien alleinige Amtssprache (neben Katalanisch und den anderen Regionalsprachen). Keine spanische Institution akzeptiert ein deutschsprachiges Dokument, dem keine beglaubigte Übersetzung beiliegt. Diese muss von einem beeidigten Übersetzer, anerkannt durch das spanische „Ministerio de Asuntos Exteriores“ (MAE), unterschrieben, gestempelt und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein.

Wenn Sie aus Deutschland, Österreich oder der Deutschschweiz zum Studium nach Spanien kommen, brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse aus dem Deutschen ins Spanische, um an einer spanischen Universität zum Studium zugelassen zu werden.

Wir machen Ihre Ankunft in Spanien viel angenehmer

Wir liefern jede Woche beglaubigte Übersetzungen ins Spanische: Titel und Diplome, eidesstattliche Erklärungen, Urkunden, Jahresabschlüsse, Unternehmenssatzungen, Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, Vorladungen, Gerichtsbescheide, Testamente, Auszüge aus dem Handelsregister etc.

Wir raten Ihnen, sich genau zu erkundigen, ob Ihre Übersetzung ins Spanische beglaubigt sein muss, denn bestätigte Übersetzungen kosten mehr und dauern länger als Standard-Übersetzungen.

Wie lange dauern beglaubigte Übersetzungen?

Die Standard-Lieferfrist für eine bescheinigte Übersetzung beträgt in etwa eine Woche.
Aber bei Ibidem bieten wir eilige Übersetzungen an, die wir in 2-3 Tagen liefern können.

Wie fordert man eine Übersetzung ins Spanische an?

Aufgrund der amtlichen Funktion von beglaubigten Übersetzungen ist das Verfahren aufwendiger.
Bei Ibidem läuft es aber einfach und schnell ab, sodass umgehend geliefert werden kann!

Eiliges Angebot für beglaubigte Übersetzung ins Spanische

1. Superschnelles Angebot

Um ein Angebot anzufordern, schicken Sie uns eine E-Mail mit den gescannten Originalen oder kommen Sie in unserem Büro vorbei. Sie bekommen innerhalb einer Stunde ein exaktes Angebot.

Wie wird eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische gestartet?

2. Bestätigung und Zahlung

Folgen Sie den Anweisungen auf dem Angebot, um das Projekt zu bestätigen, und bezahlen Sie nach Wunsch per Überweisung oder mit Kreditkarte (Website). Wir beginnen sofort mit der Übersetzung.

Lieferung Ihrer beglaubigten Übersetzung ins Spanische, unterschrieben und gestempelt

3. Lieferung

Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung per E-Mail, unterschrieben und gestempelt, innerhalb der vereinbarten Frist (4-5 Tage). Auf Kundenwunsch können wir das Dokument in Papierform liefern (Versandkosten fallen an).

Sie brauchen eine bestätigte Übersetzung ins Spanische?

Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Dokumenten und wir senden Ihnen innerhalb einer Stunde ein Angebot.
Sie können auch telefonisch mit einem unserer Mitarbeiter sprechen oder an info@ibidemgroup.com schreiben.

Ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten für die Durchführung der Übersetzung einverstanden.



Wenden Sie sich an eine unserer europäischen Niederlassungen

Ibidem Group, Ihr zuverlässiger Übersetzungspartner.
Erhalten Sie umgehend ein Angebot und starten Sie sofort Ihr Übersetzungsprojekt.

Ibidem Group. Übersetzungsagentur. Niederlassung in Deutschland, Urbanstraße 51A, 10967 Berlin

DEUTSCHLAND

Tel. +49 3088789562

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GROSSBRITANNIEN

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Unten finden Sie Informationen zu beglaubigten Übersetzungen.

Wenden Sie sich bei Anliegen oder Fragen zu Ihrem Übersetzungsprojekt jederzeit gerne an uns.

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Die Haager Apostille in Spanien

Manche bescheinigten Übersetzungen müssen mit einer Haager Apostille bestätigt werden.
Wo Sie die Apostille in Spanien erhalten können.

Was ist die Haager Apostille?

Die Haager Apostille ist das vereinfachte Legalisationsverfahren, das in allen Ländern angewandt wird, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Sie bestätigt, dass der Unterzeichner Ihres Dokuments in Ihrem Land eine anerkannte Institution ist und hat die Form eines großen Siegels mit der EU-Flagge. Die Apostille muss ebenfalls übersetzt werden.

Was ist eine Unterschriftenlegalisation?

Das Haager Beglaubigungsübereinkommen identifiziert nur die Unterschriften der wichtigeren Amtsträger und Institutionen jedes Landes: Notarkammern, Oberste Gerichtshöfe, Ministerien etc. Manche Dokumente tragen aber die Unterschriften „niedriger gestellter“ Institutionen, sodass sie von der höher gestellten Institution legalisiert (bestätigt) werden müssen. In diesen Fällen müssen Sie von den Behörden in ihrem Land zu allererst die Unterschrift bestätigen lassen.

Brauche ich eine Haager Apostille?

Wenn man es Ihnen nicht gesagt hat, wahrscheinlich nicht. (Umso besser!) Fragen Sie die Einrichtung, die die beglaubigte Übersetzung verlangt, denn dies hängt sehr vom Einzelfall ab und ist vollkommen unvorhersehbar.

Wo Sie die Haager Apostille erhalten können

Beantragen Sie die Apostille dort, wo das Dokument ausgestellt wurde.

Wo erhält man in Spanien die Apostille?

Öffentliche Dokumente erhalten die Apostille bei folgenden Stellen: Oficina de Atención al Ciudadano, Delegaciones del Ministerio de Justicia (Gerencias Territoriales) und Secretarías de los Tribunales Superiores de Justicia. Notarielle Dokumente erhalten die Apostille hier: Colegios Notariales. Für gerichtliche Dokumente wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Gerichts, von dem das Dokument ausgestellt wurde.

Wo erhält man in Madrid eine Apostille?
Wo erhält man in Barcelona eine Apostille?

Wo Sie die Apostille in anderen Ländern erhalten

Wo Sie die Haager Apostille in Großbritannien/USA erhalten.
Wo Sie die Haager Apostille in Italien erhalten.
Wo Sie die Haager Apostille in Frankreich erhalten.
Wo Sie die Haager Apostille in Deutschland erhalten.


IBIDEM GROUP S.L.

IBIDEM GROUP Ltd. wurde 2003 kraft Urkunde Nr. 4124, ausgestellt in Spanien von Hrn. Notar Santiago García Ortiz, gegründet und unter der TVA-Nummer ESB63391445 ins Handelsregister von Barcelona (Spanien), Band 36.206, Akte 0063, Blatt 280795 eingetragen.

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